MUNKI

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen von Munki Auto Interior Detailing, Inhaber Stefan Krispler, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Leistungen

Wir bieten mobile Innenraumaufbereitung und Pflege von Fahrzeugen an. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils vereinbarten Paket oder Angebot.

3. Preise und Zahlung

Alle angegebenen Preise sind Endpreise im Sinne der Kleinunternehmerregelung (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG – keine Umsatzsteuerpflicht). Die Zahlung ist unmittelbar nach Leistungserbringung in bar oder per Überweisung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4. Terminvereinbarung und Stornierung

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Absagen sind bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin kostenlos möglich. Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen behalten wir uns vor, 50 % des vereinbarten Preises zu berechnen.

5. Haftungsausschluss

Der Kunde hat vor Beginn der Arbeiten alle Wertgegenstände aus dem Fahrzeug zu entfernen. Für zurückgelassene Gegenstände übernehmen wir keine Haftung. Bei starken Verschmutzungen (z. B. Tierhaare, Nikotin, Schimmel) kann ein Mehraufwand entstehen, der gesondert in Rechnung gestellt wird.

6. Polster- und Teppichreinigung

Bei der Nassreinigung von Polstern, Teppichen oder Sitzen kann es nach der Behandlung zu Restfeuchtigkeit kommen. Der Kunde ist verpflichtet, nach der Aufbereitung für ausreichende Belüftung und Trocknung des Fahrzeugs zu sorgen. Für Schäden durch unsachgemäße Nachsorge (z. B. Schimmelbildung aufgrund unzureichender Lüftung) übernehmen wir keine Haftung.

7. Fahrzeugzustand

Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Beginn der Arbeiten gemeinsam mit uns auf vorhandene Schäden oder Mängel zu prüfen. Spätere Reklamationen zu bereits bestehenden Vorschäden können nicht berücksichtigt werden.

8. Gewährleistung

Wir führen alle Arbeiten sorgfältig und fachgerecht aus. Eine Erfolgsgarantie hinsichtlich vollständiger Flecken- oder Geruchsbeseitigung kann nicht übernommen werden, da diese vom Materialzustand abhängt.

9. Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Bregenz.